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Heiraten &

zusammen wohnen

Das belgische Recht kennt 3 Arten des Zusammenlebens, die alle hetero- wie homosexuellen Partnern offen stehen: Das einfache Zusammenwohnen, das gesetzliche Zusammenwohnen und die Ehe.

Ihr Notar wird Ihnen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen des Zusammenlebens erklären, sowohl auf persönlicher als auch auf finanzieller Ebene, sowie die Vor- und Nachteile in Ihrer konkreten Situation aufdecken.

Das einfache Zusammenwohnen

Wie?

Wie?

Wie?

Wie?

Es handelt sich hier um den einfachen Zustand des Zusammenwohnens, ohne weitere Formalitäten (keine Erklärung des gesetzlichen Zusammenwohnens, keine Eheschließung).

Erbanspruch / Erbschaftssteuern

Diese Form des Zusammenlebens zieht keine Erbschaftsansprüche mit sich. Natürlich können die Partner einander in ihrem jeweiligen Testament bedenken, was jedoch mit äußerster Vorsicht zu betrachten bzw. von dem aus Steuergründen abzuraten ist: In Ermangelung von Blutsverwandtschaft, Ehe oder gesetzlichem Zusammenwohnen werden die Partner als « Fremde » betrachtet und Vermächtnisse sind den höchsten Erbschaftsteuerprozentsätzen unterworfen.

Das gesetzliche Zusammenwohnen

Wie abschließen bzw. auflösen?

Ein gesetzliches Zusammenwohnen setzt voraus, dass die Partner bei der Gemeindeverwaltung (Standesamt) des gemeinsamen Wohnorts eine schriftliche Erklärung des Zusammenwohnens abgeben. Jeder der gesetzlich zusammenwohnenden Partner kann alleine, und ohne eine Frist einhalten zu müssen, diese Erklärung bei der Gemeinde schriftlich auflösen.

Ehe

Weitere Infos

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf notaire.be oder in folgendem Buch.

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Immobilien in Belgien

Wissenswertes über (Ver-)kaufvertrag, Finanzierung und Steuern

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Erbschaft in Belgien verstehen und planen

Wissenswertes über (Ver-)kaufvertrag, Finanzierung und Steuern

Die Hauptgründe einen Notar aufzusuchen und die Erbschaft zu planen sind folgende:

  • Steuern sparen: Dem Staat nicht einen großen Teil der Früchte lebenslanger Arbeit in den Rachen zu werfen ist für viele Menschen Motivation genug, ihre Erbschaft mit Hilfe ihres Notars zu planen.
  • Eine Doppelbesteuerung zu vermeiden: Für Grenzgänger ist es durchaus möglich – abhängig von ihrem Hauptwohnsitz und dem Land, in dem ihr Vermögen sich befindet (insbesondere Immobilien und gewisse Gesellschaftsanteile)-, dass gewisse Vermögenswerte z.B. sowohl in Belgien als auch in Deutschland besteuert würden. Es ist bedauerlich aber nicht destotrotz Realität, dass die heutige Zeit noch weit entfernt ist von flächendeckender Nichtdoppelbesteuerungsabkommen.

  • Konflikte/Streit zwischen Erben vorzubeugen: Indem eine Person zu Lebzeiten bestimmt (per Schenkung oder Testament) wer von den Personen, die ihr nahestehen, welche Vermögenswerte übernimmt, erhöht sie die Chancen, Streitigkeiten bei der Aufteilung des Erbe zu vermeiden. Außerdem werden Teilungsgebühren gespart, die sonst anfallen würden, wenn die Erben die ungeteilten Anteile der Immobilien, die sie zusammen geerbt haben, zwischen sich aufteilen.

  • Zeitige Vermögensübertragung an die nächste Generation: Heutzutage erbt man im Durchschnitt im Alter von 52 Jahren, das heißt weit nach der Zeit, in der junge Erwachsene ein Erbe am meisten gebrauchen können, weil große Kosten anstehen z.B. für den Kauf/Bau eines Eigenheims oder um beruflich Fuß zu fassen. Viele Eltern wollen glücklicherweise ihren Kindern in diesem Zeitpunkt finanziell unter die Arme greifen und übertragen folglich einen Teil ihres Vermögens an die Kinder. Dieser bereits geschenkte Teil ist dann natürlich nicht mehr in der späteren Erbmasse der Eltern vorhanden und diesbezüglich werden folglich keine Erbschaftssteuern mehr fällig.

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    Renaud Lilien

    Notar
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    Christoph Weling

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    Elodie Lilien

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What is Lorem Ipsum?
Why do we use it?

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