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Scheidung

Wenn Trennung und Scheidung unvermeidbar geworden sind, sollten Sie sich über die persönlichen Konsequenzen (z.B. Sorgerecht der Kinder) und finanziellen Konsequenzen (Teilung der Güter) Ihrer Entscheidung informieren. Ihr Notar wird Ihnen die Etappen des Verfahrens erklären und Sie beraten, damit dieser Moment so sachlich und besonnen wie möglich vorbei geht.

Kurzgefasst gibt es unter belgischem Recht zwei Wege sich scheiden zu lassen:

  • Die gerichtliche Scheidung
  • Die einvernehmliche Scheidung

Die gerichtliche Scheidung

Ein Weg ist die gerichtliche Scheidung, die voraussetzt, dass beide Parteien sich uneinig sind, ihre Ansprüche stellen und die Rechtsanwälte beider Parteien die Ansprüche ihrer jeweiligen Mandanten einklagen. Bei diesem Scheidungsweg ist der Rechtsanwalt der alleinige Ansprechpartner des Scheidungswilligen, nicht der Notar. Der Notar wird durch den Richter beauftragt, nachdem letzterer die Scheidung ausgesprochen hat, um die Aufteilung der Güter vorzunehmen.

Die einvernehmliche Scheidung

Der zweite Weg ist die einvernehmliche Scheidung, auch gütliche Scheidung oder Scheidung im beidseitigen Einverständnis genannt. Bei diesem Scheidungsweg kann der Notar Ihnen mit Rat zur Seite stehen. Eine Scheidung im beidseitigen Einverständnis setzt voraus, dass die Ehepartner unter unparteilicher Vermittlung des Notars ein Einverständnis über sämtliche Konsequenzen der Scheidung finden, was folgendes beinhaltet:

  • Die Aufteilung sämtlicher Vermögenswerte der Eheleute: Geld, Möbel, Autos, Anlagen, Immobilien, gegebenenfalls Schulden usw. Die Eheleute sind nicht verpflichtet, das vorhandene Vermögen in zwei identische Lose aufzuteilen: Der Teil des Einen kann größer sein als der Teil des Anderen – die einzige Bedingung ist, dass die Betroffenen mit der Teilung einverstanden sind.
  • Die Lösung der dringenden praktischen Fragen der Trennung: Wer wird weiter im Familienwohnsitz bleiben, werden Unterhaltszahlungen vereinbart usw.;
  • Kinder: Die Parteien müssen sich über das alleinige oder geteilte Sorgerecht verständigen, und ob es zu Unterhaltszahlungen für die Kinder kommt.

Die einvernehmliche Scheidung ist zweifelsohne der weniger belastende Weg. Diese Art der Scheidung läuft friedlicher ab, da sich die Eheleute in diesem Rahmen weder rechtfertigen, noch sich über den anderen beschweren müssen. Das Ziel ist es, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können.

Sobald die Scheidungsvereinbarung unterzeichnet ist, reicht der Notar den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, zusammen mit den Dokumenten, die Sie hier aufgelistet finden und die Sie dem Notar bei der Unterzeichnung der Scheidungsvereinbarung überreichen müssen.

Das Gericht entscheidet dann in der Regel innerhalb von zwei Monaten über die Scheidung (es sei denn, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft entscheidet die Eheleute vorzuladen). Nach Ablauf der einmonatigen Berufungsfrist wird die Scheidung innerhalb eines weiteren Monats ins Standesamt eingetragen. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.

Weitere Infos

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie bei uns und auf notaire.be/separation-et-divorce.